der blackpoint GmbH, Friedberger Straße 106b, 61118 Bad Vilbel vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Estenfeld, Mario Di Rienzo, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50093
Für Dienstleistungen der blackpoint GmbH (blackpoint) und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Kunde durch die Erteilung des Auftrags oder die Entgegennahme der Leistung die in einem Statement of Work (SOW) oder einem Dienstleistungsangebot beschrieben sind, entgegennimmt und anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn blackpoint diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Die Bestellung eines Kunden ist ein bindendes Angebot. blackpoint kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die Leistung erbracht wird. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. In Bezug auf den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag (SOW) oder die schriftliche Bestätigung von blackpoint maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Rücktritt, Minderung oder Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Angebote von blackpoint sind freibleibend und unverbindlich.
Im Rahmen der Zusamenarbeit und 24 Monate darüber hinaus, sind sich beide Parteien einig, das eine Personal- Abwerbung weder forciert noch durchgeführt wird. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass bei einem Verstoß eine Entschädigung in Höhe von 75.000€ an die Gegenseite sofort fällig ist.
Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Durchführung der im Angebot aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis.
Der Leistungsbeginn und die voraussichtliche Laufzeit bestimmen sich nach den Vereinbarungen der Parteien.
Einsatzort für die Projektdurchführung sind in der Regel die Geschäftsräume des Kunden. Projektarbeiten, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können auch von anderen Standorten aus durchgeführt werden.
Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen obliegt dem Kunden. Der Projektleiter des Kunden trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für blackpoint kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von blackpoint. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
Der Kunde stellt für blackpoint, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung für den IT-Dienstleister.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von blackpoint erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.
Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Beratungstage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Basis eines halben oder dreiviertel Tag abgerechnet. Die kleinste Einheit bei Stundenabrechnungen (Servicetickets) beträgt 0,25 Std. Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird von blackpoint geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.
Ausserhalb einer Projektbeauftragung besteht die Möglichkeit mit einem blackpoint-Supportplan eine individuelle Vereinbarung zu SLAs und Kontingenten abzuschliessen. Ausserhalb dessen steht dennoch das Supportteam zur Verfügung. Es gelten unsere Standard Supportsätze pro Stunde von 150€ ohne die Zusicherung von Reaktionszeiten.
Reisekosten und Aufwand für vom Kunden veranlasste Reisen außerhalb des vereinbarten Leistungsortes werden blackpoint zusätzlich erstattet bzw. vergütet.
Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.
Der Kunde kann nur mit von blackpoint unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von blackpoint an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
blackpoint haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von blackpoint übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von blackpoint der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Für die Wiederherstellung von Daten haftet blackpoint nur, wenn der Kunde durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten, sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Eine weitergehende Haftung von blackpoint besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 vorliegen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von blackpoint.
Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen von blackpoint, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.
Der Kunde wahrt über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Der Kunde wird nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren wird der Kunde nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
Unabhängig vom Nachweis eines Schadens hat der Kunde für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der Informationen - unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs - eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe blackpoint angemessen festzusetzen hat und über deren Angemessenheit im Streitfall das zuständige Gericht zu befinden hat. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil für blackpoint (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von blackpoint. Abweichend von Satz 1 ist blackpoint jedoch berechtigt, den Kunden auch vor den Gerichten an dessen Sitz Klage einzureichen.
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